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BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13
Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 370; 463). - BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs …
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13
Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 370; 463). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13
Bei dem vom Senat gewählten Verfahrensgang nach § 349 Abs. 2 StPO ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). - BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, NStZ-RR 2007, 57(Ls.)). - BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf richterliches Gehört bei …
Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13
Bei dem vom Senat gewählten Verfahrensgang nach § 349 Abs. 2 StPO ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12;… vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).